Ausländer- und Staatsangehörigkeitsrecht

Das Ausländerrecht regelt im Kern die Einreise und den Aufenthalt von ausländischen Staatsbürgern. Das Aufenthaltsgesetz beinhaltet eine Vielzahl von Aufenthaltstiteln, die wiederum unterschiedlichste Voraussetzungen haben. Zu den Aufenthaltstiteln gehören unter anderem das Visum, die befristete Aufenthaltserlaubnis und die unbefristete Niederlassungserlaubnis. Hier gilt es, durch das gezielte Herausarbeiten der Lebenssituation herauszufinden, ob die einzelnen Voraussetzungen erfüllt sind oder durch das Ergreifen von bestimmten Maßnahmen erfüllt werden können.

 

Ähnlich verhält es sich mit dem Staatsangehörigkeitsrecht. Auch hier gibt eine Vielzahl von Möglichkeiten, die deutsche Staatsangehörigkeit zu erlangen. So erwerben beispielsweise Kinder von ausländischen Staatsbürgern bei Geburt in Deutschland die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn ein Elternteil seit mindestens acht Jahren rechtmäßig in Deutschland lebt und ein unbefristetes Aufenthaltsrecht besitzt.

 

Die Einreise und der Aufenthalt von Staatsangehörigen der Europäischen Union beziehungsweise von Staatsangehörigen der EWR-Staaten und deren Familienangehörigen werden durch das Freizügigkeitsgesetz/EU geregelt.

 

Ich berate Sie gerne auf Deutsch oder auf Englisch. Falls Sie einen Dolmetscher benötigen, bringen Sie diesen bitte selbst zum Beratungsgespräch mit.